
Auf Grund der Terroranschläge vom 11. September 2001 hat die Europäische Union mit der EG-Verordnung Nr. 2580/2001 sowie 2580/2001 reagiert. Die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung verpflichten jeden Unternehmer zu umfangreichen Prüfmaßnahmen, die der Vermeidung verbotener Geschäftskontakte unterliegt.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur Ihre ausländischen Geschäftskontakte zu prüfen sind, sondern auch sämtliche inländische Geschäftskontakte.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Vergleich gegen sogenannte Sanktionslisten. In diesen sind natürliche und juristische Personen gelistet, mit denen Geschäftskontakte verboten sind. Die veröffentlichten Sanktionslisten der einzelnen Länder werden ständig aktualisiert. Aus diesem Grund ist eine laufende Überprüfung Ihrer Geschäftskontakte unentbehrlich.
Die von Ihnen durchgeführten Prüfungen sind nachzuweisen und zu dokumentieren.